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Goethe-Gymnasium 

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Für die neuen 5. Klassen
Schuljahr 2024 / 2025

Nachmittagsbetreuung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

herzlich willkommen am Goethe-Gymnasium. 

Mit den bevorstehenden Herausforderungen starten die Kinder in ein neues Kapitel. Der Übergang zur weiterführenden Schule ist oft mit neuen Aufgaben, Erwartungen, Freude und Ansprüchen an sich selbst verbunden.

Es ist von großer Bedeutung, den Kindern maximale Orientierung zu bieten. Die Nachmittagsbetreuung am Goethe-Gymnasium, organisiert von der BFA e.V., setzt genau an diesem Punkt an und schafft einen strukturierten, zuverlässigen und geschützten Ort des Lernens und Betreuens.

Durch den engen Austausch mit der Schulleitung und der Lehrerschaft können pädagogisch sinnvolle Maßnahmen genau dort platziert werden, wo sie gebraucht werden. 

Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular zur Platzreservierung erst nach endgültiger Annahme am Goethe-Gymnasium ausfüllen sollten. Nach erfolgreicher Annahme erhalten Sie weitere Informationen per E-Mail.

Wir begrüßen Sie herzlich und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit im kommenden Schuljahr.

185€

monatlich
inkl. Mittagessen

Reservierung

Wichtig:
 
Auf Grund der hohen Nachfrage und des begrenzten Betreuungsplatzes können wir nur diejenigen bevorzugen, die vorab eine unverbindliche Reservierung vorgenommen haben.
Sichern Sie sich daher einen Platz.
unverbindliche Reservierung eines Betreuungsplatzes

Teilnahmeregelungen / Krankmeldung

Aus pädagogischen Gründen ist ein regelmäßiger Besuch der pädagogischen Nachmittagsbetreuung
dringend erforderlich. Eine Betreuung nur an einzelnen Tagen ist deshalb ausgeschlossen.

Völlig flexible Abholzeiten sind mit dem BFA-Angebot nicht vereinbar. Das würde die verlässlichen Abläufe erheblich beeinträchtigen und wäre für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine zusätzliche Belastung. 
Die Planung und Durchführung kontinuierlicher Angebote sind unter solchen Bedingungen nicht möglich. Daher können Betreuungskinder nur dann vorzeitig abgeholt oder entlassen werden, wenn ein ärztlich begründeter Termin vorliegt oder eine Teilnahme in Sportvereinen o.ä. erforderlich ist.  Geplante Arzttermine sollten in der Regel außerhalb der BFA-Zeiten liegen.

Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur vorzeitigen Entlassung*

Ihr Antrag ist eingegangen.

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