top of page
  • Instagram - Schwarzer Kreis
  • Facebook - Schwarzer Kreis

Hitzefrei in NRW: Diese Regeln gelten im Sommer an Schulen

Christopher Kremer und Sarah Kähler, WAZ

​

Wenn im Sommer 2025 die Temperaturen wieder steigen, haben Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler in NRW das Thermometer genau im Blick. Wird es zu heiß, gibt es Hitzefrei. Aber ab welchen Temperaturen fällt der Unterricht eigentlich aus? Und gelten diese Regeln für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen? Wir haben alle Informationen in unserer Übersicht zusammengefasst.

 

Hitzefrei in NRW: Wer entscheidet, ob der Unterricht ausfällt? 

Im Schulgesetz von NRW ist festgelegt, dass bei großer Wärme in den Schulräumen die Entscheidung über Hitzefrei der Schulleiterin oder dem Schulleiter obliegt. Dabei dient eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius als Richtwert. Der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW“ (BASS) zufolge darf kein Hitzefrei erteilt werden, wenn die Raumtemperatur unter 25 Grad Celsius liegt. 

 

In der Regel wird Hitzefrei nur an Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) angeboten. Sollten sich Anzeichen von Kreislaufbeschwerden oder Hitzestau zeigen, ist aber auch in der Oberstufe eine Befreiung vom Unterricht möglich. 

 

Die Raumtemperatur in den Schulen in NRW kann allerdings stark variieren und hängt unter anderem vom jeweiligen Gebäudetyp ab. Während ältere Gebäude mit dicken Wänden tendenziell länger kühl bleiben, können Container oder Gebäude mit großen Fensterfronten sich schneller aufheizen.

 

Hitzefrei in NRW: Sonderregelung für Grundschüler

Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und den Klassen 5 und 6 gelten bei Hitze besondere Regeln: Die Kinder dürfen erst nach Absprache mit den Eltern vorzeitig nach Hause gehen. Die Schulleitung habe bei ihrer Entscheidung „die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule zu berücksichtigen“, heißt es in den Vorgaben. Damit sind zum Beispiel der Ganztagsbetrieb oder der Schulbus-Fahrplan gemeint.

 

Die Hitzefrei-Vorschriften sehen zudem vor, dass bei hohen Temperaturen „Klassenarbeiten nach Möglichkeit nicht geschrieben werden“ sollen. Als Grund wird verminderte Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schüler genannt. (shu/ck/dpa)

Neanderstraße 18 

40233 Düsseldorf 

T: 0211 / 174 20 732

bottom of page